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Schweiz

Länderleitfaden Schweiz

Erfahren Sie mehr über grenzüberschreitenden E-Commerce, Versand und Importe.

Wenn Sie Ihr E-Commerce-Geschäft in die Schweiz 🇨🇭 Attribution for Twitter Emojis: ©️ Twitter, Inc. ausbauen möchten, sind Sie hier richtig. Lesen Sie weiter, um alles zu erfahren, was Sie über den Verkauf von Waren in die Schweiz wissen müssen.

Bewertung der Einfuhrfreundlichkeit: A 

Geschäftsfreundlichkeit 5/5

  • Als innovatives Land mit dem höchsten Pro-Kopf-Einkommen Europas ist die Schweiz für Geschäftsaktivitäten günstig.
  • Obwohl die Schweiz nicht Teil der Europäischen Union (EU) ist, bietet sie dieselbe Geschäftsfreundlichkeit wie die EU und das Vereinigte Königreich.

Landed Cost-Fairness 4/5

  • Die Schweiz hat niedrige durchschnittliche Zoll- und MwSt.-Sätze, was für einen angemessenen Landed Cost sorgt.

Flexibilität der Rechtsvorschriften 4/5

  • Die Rechtsvorschriften der Schweiz sind nicht zu umfangreich, aber Unternehmen müssen die geltenden Vorschriften einhalten, damit Waren erfolgreich ins Land verzollt werden können.

Verfügbarkeit und Zugänglichkeit des Versands 4/5

  • Der Versand in die Schweiz ist aufgrund der zentralen Lage in Europa gut zugänglich.
  • Die meisten großen Kurierunternehmen versenden in die Schweiz.

Zugänglichkeit und Vielfalt der Zahlungsmethoden 5/5

  • In der Schweiz steht eine Vielzahl von Online-Zahlungsmethoden zur Verfügung, die akzeptiert werden.

Marktchancen 5/5

  • Nahezu 100 % der Bevölkerung hat Internetzugang, und mehr als die Hälfte kauft online ein – der Schweizer E-Commerce-Markt ist damit attraktiv.

Wichtige Kennzahlen für die Schweiz 

Bevölkerung8,753 Millionen (2022)
BIP807,418 Milliarden USD (2022)
BIP pro Kopf92.434 USD (2022)
Internetdurchdringung98 % der Bevölkerung nutzen das Internet (2022)
E-Commerce-Nutzer72,5 % der Bevölkerung kaufen online ein (2022)
Führende ProduktkategorienMode, Lebensmittel, Elektronik und digitale Medien
Bevorzugte Online-ZahlungsmethodenKreditkarten, PayPal, SOFORT, Klarna und RatePay
SprachenDeutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch
WährungSchweizer Franken (Confoederatio Helvetica franc)/CHF/CHF$

Landed Cost für die Schweiz 

Der Landed Cost einer grenzüberschreitenden Transaktion umfasst alle Zölle, Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit dem Kauf. Dazu gehören:

  • Versand
  • Zölle
  • Steuern
  • Gebühren (Währungsumrechnung, Carrier, Zollagent, Zoll oder staatliche Gebühren)

Schweizer De-minimis, Steuern und Zölle

Begriff zum Kennenlernen:
  • CIF: CIF (cost, insurance, freight) ist eine Methode zur Berechnung von Importsteuern, bei der die Steuer auf die Kosten der Waren zuzüglich Verpackung, Fracht, Versicherung und Provision des Verkäufers berechnet wird.
  • FOB: FOB (freight on board or free on board) ist eine Bewertungsmethode zur Berechnung von Importzöllen oder -steuern, bei der die Gebühren nur auf die Kosten der verkauften Waren berechnet werden. FOB berücksichtigt nicht Versand, Zoll, Versicherung usw.

Weitere Erläuterungen zu Zöllen, Steuern und De-minimis finden Sie unten

Zoll- und Steuer-De-minimis

  • Die Schweiz erhebt keinen Zoll auf die Bestellung, wenn der geschuldete Zoll unter 5 CHF liegt.

  • Die Schweiz erhebt keine Einfuhrsteuer auf die Bestellung, wenn die fällige Einfuhrsteuer unter 5 CHF liegt.

Basierend auf dem FOB-Wert der Bestellung

De-minimis-Wert

Zölle und Steuern werden bei Importen in die Schweiz erhoben, wenn der gesamte FOB-Wert des Imports mehr als 5 CHF an Steuern oder Zöllen auslöst. Jede Bestellung, bei der weniger als 5 CHF Steuer anfallen würde, gilt als steuerfreier Import, und jede Bestellung mit weniger als 5 CHF Zollgebühren gilt als zollfreier Import.

Einfuhrsteuer

  • Standardsteuersatz: 8,1 %
  • Ermäßigter Steuersatz: 2,5 %

Angewendet auf den CIF-Wert der Bestellung

Mehrwertsteuer (VAT)

Eine MwSt. von 8,1 % wird auf alle Importe in die Schweiz berechnet, gilt aber nur, wenn die berechnete Steuer auf den Import mehr als 5 CHF beträgt. Die Schweiz verwendet die CIF-Bewertungsmethode zur Berechnung der MwSt.

  • Beispiel: Wenn der Wert der Waren in einer Sendung 65 CHF oder mehr beträgt, sodass die geschuldete MwSt. von 8,1 % 5 CHF oder mehr ausmacht, ist MwSt. fällig.

Waren wie Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften, Medikamente und Wasser qualifizieren für den ermäßigten MwSt.-Satz.

  • Beispiel: Wenn der Wert der Waren in einer Sendung 200 CHF oder mehr beträgt, sodass die geschuldete MwSt. von 2,5 % 5 CHF oder mehr ausmacht, ist MwSt. fällig.

  • Schweizer Low-value Consignment Relief (LVCR)

    • Die LVCR-Vorschriften der Schweiz betreffen Ihr Unternehmen, wenn Sie mehr als 100.000,00 CHF an Niedrigwertwaren pro Jahr in die Schweiz importieren. Ein Niedrigwertimport ist jede grenzüberschreitend verkaufte Ware mit einem Wert von weniger als 65 CHF in der Schweiz. Sobald Sie diese Schwelle überschritten haben, müssen Sie sich beim Eidgenössischen Steueramt (ESTV) registrieren und auf alle Verkäufe in die Schweiz Bundes- und Kantons-MwSt. berechnen.
    • Sobald die Schwelle von 100.000 CHF in einem 12-Monats-Zeitraum für Niedrigwertimporte in die Schweiz überschritten wird, muss die MwSt. zum Zeitpunkt des Verkaufs berechnet und eingezogen werden. Importe in die Schweiz von registrierten Einzelhändlern sind an der Grenze von der MwSt. befreit, da die MwSt. bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs eingezogen wurde.
    • Beispiel: Wenn Ihr Unternehmen Schweizer Umsätze erzielt, werden Ihre Importe in zwei Steuerkategorien unterteilt: solche über 65 CHF und solche unter 65 CHF. Wenn Sie 600.000 CHF Umsatz pro Jahr erzielen, aber nur 80.000 CHF aus Niedrigwertwaren (unter 65 CHF) stammen, wäre dieser Teil Ihres Geschäfts weiterhin steuerfrei. Wenn jedoch 100.000 CHF oder mehr aus Niedrigwertwaren stammen, müssen Sie sich für die Schweizer MwSt. registrieren und ab dem folgenden Monat MwSt. auf Niedrigwertverkäufe in die Schweiz berechnen.

Importzoll

  • Standardsteuersatz: 6,3 %

Angewendet auf den CIF-Wert der Bestellung

Zollsatz

Der Zoll wird nach dem Bruttogewicht der Waren berechnet und beträgt oft weniger als 1 CHF pro Kilogramm. Die Schweiz ist einzigartig darin, das Waren- (einschließlich Verpackung) gewicht bei der Zollberechnung zu verwenden. Zoll gilt nur für Sendungen, bei denen der auf den Import zu zahlende oder geschuldete Zoll mehr als 5 CHF beträgt.

  • Beispiel: Wenn der Wert der Waren in einer Sendung 80 CHF oder mehr beträgt, sodass der geschuldete Zoll von 6,3 % 5 CHF oder mehr ausmacht, ist Zoll fällig.

Landed Cost-Beispiele für die Schweiz

Nachfolgend finden Sie Beispielaufschlüsselungen des Landed Cost für die Schweiz (eines oberhalb und eines unterhalb der De-minimis-Schwelle), berechnet mit Zonos Quoter:

Landed Cost für eine Sendung in die Schweiz unterhalb des De-minimis-Werts:

Landed Cost-Angebot für die Schweiz unterhalb des De-minimis-Werts

Landed Cost für eine Sendung in die Schweiz oberhalb des De-minimis-Werts (kein Zoll aufgrund von Gewichtsanforderungen berechnet):

Landed Cost-Angebot für die Schweiz oberhalb des De-minimis-Werts

Landed Cost-Angebot für die Schweiz oberhalb des De-minimis-Werts
Gesamtsumme


Handelsabkommen

Die Schweiz hat mindestens 33 Handelsabkommen, die einen Null- oder stark ermäßigten Zollsatz für Waren bieten, die in den teilnehmenden Ländern hergestellt wurden.

Die Schweiz ist Mitglied der Welthandelsorganisation

Als Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) muss die Schweiz die Meistbegünstigungsklausel (MFN) einhalten, die verlangt, dass ein Land alle Zugeständnisse, Privilegien oder Immunitäten, die einem Land in einem Handelsabkommen gewährt werden, auch allen anderen WTO-Mitgliedsländern gewährt. Wenn ein Land beispielsweise die Zölle für ein bestimmtes WTO-Land um 10 % senkt, besagt die MFN-Klausel, dass alle WTO-Mitglieder dieselbe Senkung um 10 % erhalten.

Zollressourcen 

Schweizer Zollbehörde

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)

Zollerstattung in der Schweiz

Zollerstattung in der Schweiz

Hinweis: Sprechen Sie mit Ihrem Carrier über Zollerstattungen.

Versand und Compliance 

Führende Kurierdienste:

  • DHL Express
  • FedEx
  • UPS
  • USPS
  • Quickpac
  • Swiss Connect
Import Control System 2 (ICS2):

ICS2 ist ein Frachtinformationssystem zur Überprüfung von Sendungen auf Sicherheit und Gefahren vor der Ankunft in der Europäischen Union oder dem Vereinigten Königreich sowie bei der Durchfuhr durch diese Gebiete.

  • Stellen Sie sicher, dass Sie den Carriern aussagekräftige (nicht vage) Paketbeschreibungen liefern, wenn Sie ein Paket in die EU versenden.
  • Alle Luftfracht-Carrier, Spediteure, Express-Kurierdienste und Postdienstleister, die Waren in die Europäische Union oder durch sie befördern, müssen Vorab-Frachtinformationen digital an das neue Zoll-Programm der EU zur Sicherheits- und Gefahrenprüfung vor Ankunft übermitteln.

Je nach Kurierdienst können zusätzliche Versandgebühren anfallen:

  • Sendungsverfolgung
  • Versicherung
  • Treibstoffzuschlag
  • Zuschlag für abgelegene Zustellung
  • Unterschriftsgebühr
  • Gebühr für Übergewicht oder Übermaß
  • Gebühr für Sonderbehandlung
  • Gebühr für Gefahrgut
  • usw.

Dokumentation und Unterlagen

Immer erforderlich:

Gelegentlich erforderlich:

  • Eur1-Zertifikat

    • Erforderlich für Waren mit Ursprung in der Europäischen Union, um die Berechtigung für präferenzielle Ursprungsbehandlung nachzuweisen
  • Lieferscheine (Frachtsendungen)

  • Frachtmanifeste (Frachtsendungen)

  • Gewichtszertifikate (Frachtsendungen)

  • Bewertungsanweisungen (Frachtsendungen)

  • Nachweis der Rückverfolgbarkeit (landwirtschaftliche Importe)

  • Versicherungszertifikat

  • Packliste

  • Ursprungszeugnisse

  • Genehmigungen/Zertifikate

  • Amtliche Bestätigungen

  • Analysezertifikate

Weitere Erläuterungen finden Sie hier.

Eingeschränkte, verbotene und kontrollierte Waren

Behörden regulieren Importe.

Verbotene vs. eingeschränkte vs. kontrollierte Waren

Eingeschränkte Waren unterscheiden sich von verbotenen Waren. Verbotene Waren dürfen überhaupt nicht in ein Land importiert werden. Eingeschränkte Waren dürfen nur importiert werden, wenn der Importeur über eine Genehmigung oder eine spezielle Lizenz verfügt, die dies erlaubt. Kontrollierte Waren haben militärische oder nationale Sicherheitsrelevanz.

Verbotene Waren:

  • Alle Produkte, die das Biozid Dimethylfumarat (DMF) enthalten

  • Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs aus Drittländern (Nicht-EU-Mitgliedstaaten und Norwegen)

  • Kaffee

  • Ölprodukte

  • Pflanzen (hergestellt im Iran)

  • Radargeräte

    • Obwohl diese Waren für Import und Export verboten sind, können sie zur Rücksendung bestimmt werden, wenn dies ordnungsgemäß bei der Zollbehörde beantragt und deklariert wird und die Waren noch nicht zur Vernichtung angewiesen wurden.
  • Dias

  • Tee

  • Textilerzeugnisse

Eingeschränkte Waren:

  • Antiquitäten
  • Kunstwerke
  • Medikamente
  • Sendungen im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES)
  • Bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse
  • Waren mit sowohl militärischem als auch zivilem Verwendungszweck (sog. „Dual-Use“-Güter)
  • Betäubungsmittel und Drogen
  • Kraftstoffe
  • Bestimmte Messer
  • Motoren, Turbinen
  • Bestimmte Erzeugnisse aus Stahl/Eisen oder Kupfer
  • Radar- und andere Navigationsgeräte
  • Fahrzeuge (Land, Luft, Wasser)
  • Milch und Milchprodukte einschließlich Käse
  • Getreide und Futtermittel
  • Fleisch, Wild, Meeresfrüchte
  • Lebensmittel
  • Alkoholische Getränke
  • Schmuck, Edelmetalle
  • Gefahrgut
  • Pflanzen
  • Tabakerzeugnisse

Weitere Details finden Sie hier.


Rechtliche Vorschriften für Unternehmen

Kennzeichnungs- und Verpackungsanforderungen

Unternehmen, die in die Schweiz verkaufen und versenden, müssen sicherstellen, dass die importierten Waren den Schweizer Sicherheitsstandards entsprechen. Als Versender müssen Sie außerdem Folgendes einhalten, um den Sicherheitsstandards der Schweiz zu entsprechen:

Alle, die in Europa und das Vereinigte Königreich versenden (z. B. Online-Händler, Hersteller und Exporteure), müssen sicherstellen, dass sie vor dem Versand über den Carrier oder Postdienstleister in die EU oder das Vereinigte Königreich genaue Angaben zum Empfänger und zum Sendungsinhalt haben.

Obwohl die Schweiz in Mitteleuropa liegt, ist sie kein Mitglied der Europäischen Union.

Wenn Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für eine Schweizer MwSt.-Nummer erfüllt, dann ja. Eine EU-MwSt.-Nummer unterscheidet sich von einer Schweizer MwSt.-Nummer.

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