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EU-USt bei digitalen Dienstleistungen

Erfahren Sie, wann EU-USt auf elektronische Dienstleistungen anfällt.

Verkauf digitaler Produkte in die EU 

Technologische Fortschritte im Handel machen es für Länder erforderlich, ihre Besteuerungsvorschriften für importierte Waren – einschließlich digitaler Verkäufe – zu aktualisieren. Im April 2016 startete die EU ihre Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa als Teil eines USt-Aktionsplans, der die USt-Erhebung auf digitale Produkte einführte. Dieser Plan sollte die USt für E-Commerce modernisieren und die USt-Erhebung vereinfachen.

Obwohl USt seit 2016 auf elektronisch erbrachte Dienstleistungen erhoben wird, die in die EU verkauft werden, wird die USt-Erhebung für diese digitalen Produkte ab dem 1. Juli 2021 aufgrund des neuen EU-USt-Schemas stärker beachtet und kontrolliert. Das bedeutet, dass Unternehmen, die bisher keine USt auf digitale Verkäufe in die EU erhoben haben, bei Erhebung und Meldung dieser Verkäufe wachsamer sein müssen.

Der Online-Händler ist dafür verantwortlich, EU-USt zu berechnen, einzuziehen, zu melden und abzuführen. Dieser Leitfaden behandelt, was ein digitales Produkt ausmacht, warum Sie USt erheben und melden müssen und wie Sie dabei vorgehen.

Hinweis: Die Begriffe digitale Dienstleistung, digitales Produkt, Online-Dienstleistung und E-Service werden in diesem Dokument synonym verwendet.

Was eine digitale Dienstleistung ist

Digitale Dienstleistungen sind definiert als Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronische Dienstleistungen (TBE) oder elektronisch erbrachte Dienstleistungen (ESS), die heruntergeladen oder übertragen werden, anstatt physischer Produkte, die versendet werden. Digitale Produkte sind solche, die in elektronischem Format gespeichert, geliefert und genutzt werden – mit minimalem menschlichem Eingreifen. Das sind Produkte, die der Kunde per E-Mail, Internet-Download oder Website-Login erhält, z. B. Software, digitale Audio-, Video- und E-Book-Dateien.

Hinweis: Online-Geschenkkartenkäufe gelten nicht als digitale Produkte.

Beispiele für digitale Dienstleistungen

Beispiel 1
Beispiel 2

Nichteinhaltung 

Wenn Sie die IOSS-USt-Anforderungen für den Verkauf digitaler Produkte in die EU nicht eingehalten haben, drohen Ihnen folgende Konsequenzen:

  • Sie werden von IOSS ausgeschlossen und müssen sich in jedem EU-Land registrieren, in das Sie Waren verkauft haben, statt in nur einem Land.
  • Weitere Sanktionen können von den EU-Mitgliedstaaten verhängt werden, in die Sie Waren verkauft haben.

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