Änderungen im Jahr 2025
Um die Herausforderungen bei der Einhaltung zu bewältigen, werden elektronische Plattformen mit mehr als 100.000 CHF an jährlichen Verkäufen mit niedrigem Wert in die Schweiz als vermutete Lieferanten eingestuft. Als vermutete Lieferanten sind elektronische Plattformen verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren, collect die Mehrwertsteuer an checkout auf allen Bestellungen zu erheben und als Importeur der Aufzeichnungen für alle Sendungen, sowohl mit niedrigem als auch mit hohem Wert, zu fungieren. Durch die Übertragung der Mehrwertsteuerverantwortlichkeiten auf die Plattformen können die Schweizer Behörden die Durchsetzung rationalisieren und die Effizienz der Erhebung verbessern, um sicherzustellen, dass die Mehrwertsteuer konsequent am Verkaufsort angewendet wird.
Verstehen von elektronischen Plattformen und vermuteten Lieferanten
Im Schweizer Mehrwertsteuerrecht ist eine elektronische Plattform jeder Betreiber, der grenzüberschreitende Verkäufe über eine elektronische Schnittstelle in die Schweiz erleichtert. Dazu gehören Online-Marktplätze und Plattformen wie Amazon, eBay, Etsy und Zonos, die Transaktionen elektronisch abwickeln.
Wenn eine elektronische Plattform die festgelegte Verkaufsgrenze von 100.000 CHF an jährlichen Verkäufen mit niedrigem Wert in die Schweiz erreicht, wird sie zum vermuteten Lieferanten der Lieferungen, die sie an Schweizer Kunden vermittelt, und ist entsprechend für die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer auf alle Verkäufe verantwortlich, die sie an Schweizer Kunden vermittelt.
Zu beachtende Entitäten
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Elektronische Plattformen, die 100.000 CHF an jährlichen Verkäufen mit niedrigem Wert in die Schweiz überschreiten: Plattformen, die diese Schwelle überschreiten, müssen sich für die Schweizer Mehrwertsteuer registrieren, collect die Mehrwertsteuer auf allen Verkäufen an checkout erheben und als Importeur der Aufzeichnungen für alle Sendungen fungieren, unabhängig von den Verkaufsvolumina einzelner Händler.
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Händler, die über Plattformen verkaufen: Wenn eine elektronische Plattform die 100.000 CHF-Schwelle erreicht, übernimmt sie die Mehrwertsteuer im Namen ihrer Händler oder Verkäufer. Händler können jedoch weiterhin gemeinsam haftbar sein, wenn die Plattform nicht konform ist, daher wird empfohlen, eine Freistellungsklausel in Ihren Vertrag aufzunehmen.
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Händler, die über ihre eigenen Websites verkaufen: Händler mit mehr als 100.000 CHF an jährlichen Verkäufen mit niedrigem Wert in die Schweiz auf ihrer eigenen Website, ohne Marktplatzverkäufe, müssen sich weiterhin für die Mehrwertsteuer registrieren und diese auf Sendungen mit niedrigem Wert remit. Verkäufe über eine elektronische Plattform sind nicht in dieser Schwelle enthalten. Die Mehrwertsteuer auf Sendungen mit hohem Wert wird weiterhin an der Grenze bezahlt, wie es derzeit erforderlich ist.
So funktioniert die Regel für vermutete Lieferanten
Elektronische Plattformen, die 100.000 CHF an jährlichen Verkäufen mit niedrigem Wert in die Schweiz überschreiten, sind verantwortlich für die Erhebung der Mehrwertsteuer auf sowohl Sendungen mit niedrigem als auch mit hohem Wert. Der CIF (Kosten, Versicherung und Fracht) Wert wird verwendet, um zu bestimmen, ob eine Sendung als niedrig oder hoch wertig qualifiziert.
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Sendungen mit niedrigem Wert:
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Definiert als:
- Weniger als 62 CHF für standardmäßig besteuerte Waren (8,1% Mehrwertsteuer)
- Weniger als 200 CHF für ermäßigt besteuerte Waren (2,6% Mehrwertsteuer, wie Bücher oder Lebensmittel)
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Abführung: Plattformen fungieren als Importeur der Aufzeichnungen, collect die Mehrwertsteuer an checkout, und remit vierteljährlich an die Schweizer Steuerbehörde.
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Sendungen mit hohem Wert:
- Definiert als:
- Mehr als 62 CHF für standardmäßig besteuerte Waren
- Mehr als 200 CHF für ermäßigt besteuerte Waren
- Abführung: Plattformen fungieren als Importeur der Aufzeichnungen, collect die Mehrwertsteuer an checkout, und zahlen sie an der Grenze.
- Definiert als:
Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der neuen Mehrwertsteuervorschriften kann zu Strafen wie Einfuhrverboten, Zerstörung von Waren an der Grenze oder der Sperrung von Plattformen führen.
Einfache Einhaltung
Zonos macht die Einhaltung für elektronische Plattformen einfach, indem es:
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Automatisierte Mehrwertsteuererhebung: Unsere Plattform berechnet und erhebt die Mehrwertsteuer an checkout für sowohl Sendungen mit niedrigem als auch mit hohem Wert und wendet die korrekten Schweizer Mehrwertsteuersätze an.
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Import-Mehrwertsteuerverwaltung: Als Importeur der Aufzeichnungen für alle Sendungen wird Zonos sicherstellen, dass alle erforderlichen Import-Mehrwertsteuern ordnungsgemäß behandelt werden, um die Auswirkungen auf den Cashflow durch das Reverse-Charge-Verfahren der Schweiz zu reduzieren.
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Vermuteter Lieferant: Zonos ist in der Schweiz für die Mehrwertsteuer registriert und übernimmt die Mehrwertsteuerverantwortlichkeiten für Verkäufe, die über unsere Plattform abgewickelt werden.
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Prepay Mehrwertsteuer im Namen der Verkäufer: Zonos wird die Mehrwertsteuer sowohl auf Sendungen mit niedrigem als auch mit hohem Wert zum Zeitpunkt der Einfuhr prepay, um sicherzustellen, dass Ihre Kunden einen reibungslosen Kaufprozess ohne unerwartete Kosten an der Grenze erleben.
Fazit
Die Mehrwertsteueränderungen der Schweiz im Jahr 2025 übertragen neue Verantwortlichkeiten auf Plattformen und Marktplätze, bieten jedoch das Potenzial für eine vereinfachte Mehrwertsteuererhebung für Händler oder Verkäufer auf diesen Plattformen. Zonos bietet die Werkzeuge und Lösungen, um sicherzustellen, dass Ihre Plattform konform bleibt und gleichzeitig ein reibungsloses Kundenerlebnis bietet.
Schweizer vermuteter Lieferant Import-Mehrwertsteuer 2025
Erfahren Sie, wie Sie die bevorstehenden Mehrwertsteuervorschriften der Schweiz für elektronische Plattformen verwalten können.
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Schweiz neue Mehrwertsteuervorschriften einführen, die sich an elektronische Plattformen wie Online-Marktplätze, APIs und jede Schnittstelle richten, die den Verkauf von Waren in die Schweiz erleichtert. Derzeit sind nicht ansässige Händler, die Sendungen mit niedrigem Wert an Schweizer Verbraucher verkaufen, verantwortlich für die Registrierung, Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer, wenn ihre Verkäufe 100.000 CHF jährlich überschreiten. Die Schweiz hat jedoch Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der Einhaltung, insbesondere bei nicht ansässigen oder ausländischen Händlern, die auf elektronischen Plattformen verkaufen.