Änderungen 2025
Um Compliance-Herausforderungen zu begegnen, werden elektronische Plattformen mit mehr als 100.000 CHF jährlichem Umsatz aus geringwertigen Verkäufen in die Schweiz als Deemed Supplier eingestuft. Als Deemed Supplier müssen elektronische Plattformen sich für VAT registrieren, VAT beim Checkout für alle Bestellungen erheben und als Importeur für alle Sendungen fungieren – sowohl gering- als auch hochwertige. Durch die Übertragung der VAT-Verantwortung auf Plattformen können die Schweizer Behörden die Durchsetzung vereinfachen und die Erhebungseffizienz verbessern, sodass VAT konsequent am Point of Sale erhoben wird.
Elektronische Plattformen und Deemed Supplier verstehen
Im Schweizer VAT-Recht ist eine elektronische Plattform jeder Betreiber, der grenzüberschreitende Verkäufe über eine elektronische Schnittstelle in die Schweiz ermöglicht. Dazu gehören Online-Marktplätze und Plattformen wie Amazon, eBay, Etsy und Zonos, die Transaktionen elektronisch ermöglichen.
Wenn eine elektronische Plattform den festgelegten Umsatzschwellenwert von 100.000 CHF jährlich aus geringwertigen Verkäufen in die Schweiz erreicht, wird sie zum Deemed Supplier der Lieferungen, die sie an Schweizer Kunden vermittelt, und ist entsprechend für die VAT-Erhebung und -Abführung bei allen von ihr vermittelten Verkäufen an Schweizer Kunden verantwortlich.
Betroffene Unternehmen
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Elektronische Plattformen mit mehr als 100.000 CHF jährlichem Umsatz aus geringwertigen Verkäufen in die Schweiz: Plattformen, die diesen Schwellenwert überschreiten, müssen sich für die Schweizer VAT registrieren, VAT bei allen Verkäufen beim Checkout erheben und als Importeur für alle Sendungen fungieren – unabhängig vom Umsatzvolumen der einzelnen Händler.
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Händler, die über Plattformen verkaufen: Wenn eine elektronische Plattform den Schwellenwert von 100.000 CHF erreicht, übernimmt sie die VAT im Namen ihrer Händler oder Verkäufer. Händler können jedoch weiterhin gesamtschuldnerisch haftbar sein, wenn die Plattform nicht compliant ist; daher wird empfohlen, eine Haftungsfreistellungsklausel in Ihre Vereinbarung aufzunehmen.
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Händler, die über eigene Websites verkaufen: Händler mit mehr als 100.000 CHF jährlichem Umsatz aus geringwertigen Verkäufen in die Schweiz über die eigene Website – ohne Marktplatzverkäufe – müssen sich weiterhin für VAT registrieren und VAT auf geringwertige Sendungen abführen. Verkäufe über eine elektronische Plattform werden nicht in diesen Schwellenwert einbezogen. VAT auf hochwertige Sendungen wird weiterhin an der Grenze gezahlt, wie derzeit erforderlich.
Funktionsweise der Deemed-Supplier-Regel
Elektronische Plattformen, die 100.000 CHF jährlich aus geringwertigen Verkäufen in die Schweiz überschreiten, sind für die VAT-Erhebung bei gering- und hochwertigen Sendungen verantwortlich. Der CIF-Wert (Cost, Insurance, Freight) wird verwendet, um festzustellen, ob eine Sendung als gering- oder hochwertig gilt.
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Geringwertige Sendungen:
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Definiert als:
- Weniger als 62 CHF für standardbesteuerte Waren (8,1 % VAT)
- Weniger als 200 CHF für ermäßigt besteuerte Waren (2,6 % VAT, z. B. Bücher oder Lebensmittel)
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Abführung: Plattformen fungieren als Importeur, erheben VAT beim Checkout und führen diese vierteljährlich an die Schweizer Steuerbehörde ab.
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Hochwertige Sendungen:
- Definiert als:
- Mehr als 62 CHF für standardbesteuerte Waren
- Mehr als 200 CHF für ermäßigt besteuerte Waren
- Abführung: Plattformen fungieren als Importeur, erheben VAT beim Checkout und zahlen diese an der Grenze.
- Definiert als:
Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der neuen VAT-Regeln kann zu Sanktionen wie Einfuhrverboten, Vernichtung von Waren an der Grenze oder Blacklisting von Plattformen führen.
Einfache Compliance
Zonos vereinfacht die Compliance für elektronische Plattformen, indem es Folgendes übernimmt:
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Automatisierte VAT-Erhebung: Unsere Plattform berechnet und erhebt VAT beim Checkout für gering- und hochwertige Sendungen und wendet die korrekten Schweizer VAT-Sätze an.
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Import-VAT-Verwaltung: Als Importeur für alle Sendungen stellt Zonos sicher, dass alle erforderliche Import-VAT ordnungsgemäß abgewickelt wird und reduziert Cashflow-Auswirkungen durch den Reverse-Charge-Mechanismus der Schweiz.
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Deemed Supplier: Zonos ist in der Schweiz für VAT registriert und übernimmt die VAT-Verantwortung für über unsere Plattform vermittelte Verkäufe.
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Prepay VAT im Namen der Verkäufer: Zonos zahlt VAT für gering- und hochwertige Sendungen zum Zeitpunkt der Einfuhr im Voraus, sodass Ihre Kunden einen reibungslosen Kaufprozess ohne unerwartete Kosten an der Grenze erleben.
Fazit
Die Schweizer VAT-Änderungen 2025 verlagern neue Verantwortlichkeiten auf Plattformen und Marktplätze, bieten aber das Potenzial für eine vereinfachte VAT-Erhebung für Händler oder Verkäufer auf diesen Plattformen. Zonos stellt die Tools und Lösungen bereit, damit Ihre Plattform compliant bleibt und gleichzeitig ein reibungsloses Kundenerlebnis bietet.
Schweizer Deemed-Supplier-Import-VAT 2025
Erfahren Sie, wie Sie die kommenden Schweizer VAT-Regeln für elektronische Plattformen verwalten.
Ab dem 1. Januar 2025 führt die Schweiz neue VAT-Vorschriften ein, die elektronische Plattformen wie Online-Marktplätze, APIs und jede Schnittstelle betreffen, die den Verkauf von Waren in die Schweiz ermöglicht. Derzeit sind nicht ansässige Händler, die geringwertige Sendungen an Schweizer Verbraucher verkaufen, dafür verantwortlich, sich zu registrieren, VAT zu erheben und abzuführen, wenn ihr Umsatz jährlich 100.000 CHF übersteigt. Die Schweiz hatte jedoch Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der Compliance, insbesondere bei nicht ansässigen oder ausländischen Händlern, die über elektronische Plattformen verkaufen.