Festlegung des Geringwerts
Ein geringwertiger Import ist alles, was grenzüberschreitend mit einem Wert unter 22 EUR in der EU und 65 CHF in der Schweiz verkauft wird.
Wen die LVCR-Änderungen betreffen
Dies betrifft Ihr Unternehmen, wenn Sie eine Fernverkaufsschwelle haben oder mehr als 100.000 CHF geringwertige Sendungen in die Schweiz importieren. Sobald Sie diesen Schwellenwert überschritten haben, gelten Sie als inländischer Lieferant und müssen sich für die Schweizer VAT registrieren und bundes- sowie kantonale VAT auf alle Verkäufe erheben.
Die Schwelle von 100.000 CHF gilt nur für geringwertige Sendungen, die zuvor VAT-frei waren. Wenn Ihre Verkäufe von Artikeln unter 65 CHF nie 100.000 CHF übersteigen, müssen Sie nichts unternehmen.
Sobald Sie 100.000 CHF nur aus Verkäufen von Artikeln mit einem Wert unter 65 CHF überschreiten, müssen Sie im Folgemonat VAT auf diese Artikel erheben. Wenn Ihr Modeunternehmen beispielsweise in die Schweiz verkauft, werden Ihre Waren in zwei Steuerkategorien unterteilt: solche über 65 CHF und solche unter 65 CHF. Wenn Sie im Jahr 500.000 CHF Umsatz erzielen, aber nur 30.000 CHF aus geringwertigen Waren (unter 65 CHF, 5 CHF VAT) stammen, bleibt dieser Teil Ihres Geschäfts weiterhin steuerfrei.
Zuvor wirkte LVCR wie eine De-minimis-Grenze, bei der Waren unter bestimmten Schwellenwerten steuerfrei waren. VAT wurde nur oberhalb eines bestimmten Betrags erhoben:
- Waren mit einem Wert über 65 CHF werden mit dem Standardsatz von 8,1 % VAT besteuert, oder sobald der Steuerbetrag 5 CHF übersteigt.
- Ermäßigt besteuerte Artikel wie Lebensmittel und Bücher mit einem Wert über 200 CHF werden mit 2,5 % VAT besteuert, oder sobald der Steuerbetrag 5 CHF übersteigt.
Wenn Sie Hilfe bei der Feststellung benötigen, ob Sie den Schwellenwert überschritten haben, kontaktieren Sie uns.
Wenn Sie den Schwellenwert überschritten haben
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Registrieren Sie sich bei den Schweizer VAT-Behörden: Unabhängig davon, wann Sie 100.000 CHF überschreiten, müssen Sie sich für den Folgemonat für die Schweizer VAT registrieren (d. h. wenn Sie im März 100.000 CHF Umsatz erreichen, registrieren Sie sich und zahlen ab April VAT). Beginnen Sie mit einem Online-Fragebogen der Schweizer Regierung.
- Die Standard-Schweizer VAT beträgt 8,1 %
- Die ermäßigte VAT beträgt 2,5 % für Lebensmittel, Wasser und Bücher.
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Stellen Sie während der Registrierung sicher, dass Sie Informationen zur Aktualisierung Ihrer Versanddokumentation als VAT-registrierter Importeur erhalten und welche zusätzlichen Informationen Sie auf Kundenrechnungen angeben müssen.
- Beachten Sie, dass Sie als VAT-registrierter Verkäufer in eine Liste der Schweizer Eidgenössischen Steuerverwaltung aufgenommen werden, die eine schnellere Zollabfertigung Ihrer Pakete ermöglicht.
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Bestellen Sie einen steuerlichen Vertreter in der Schweiz und stellen Sie eine Barkaution oder Bankgarantie für VAT-Verbindlichkeiten bereit. Nach der Registrierung bei den Schweizer Behörden gibt es viele Unternehmen, die Vertretung anbieten und Ihre Fragen beantworten können – dies ist für alle Importeure erforderlich.
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Erheben Sie VAT von Ihren Schweizer Kunden. Am einfachsten ist die Erhebung beim Checkout; der VAT-Betrag muss auf der Rechnung ausgewiesen werden. Erhobene Steuern müssen in einer VAT-Erklärung angegeben und an die Schweizer Steuerverwaltung gezahlt werden.
- Zonos Checkout ist eine gute Möglichkeit, VAT beim Checkout einfach zu erheben. Wir verwalten Landed Cost, Lokalisierung und Compliance, damit Sie es nicht müssen.
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Bewahren Sie Kundenrechnungen 10 Jahre lang auf.
Wie Zonos die Schweizer LVCR verwaltet
Zonos aktualisiert regelmäßig unser Dashboard und unsere Datenbanken mit aktueller Gesetzgebung sowie Zoll- und Steuersätzen.
Schweiz LVCR
Erfahren Sie mehr über die Schweizer Anpassung der LVCR.Um nicht ansässigen Unternehmen keinen unfairen Steuervorteil zu verschaffen, ist die Schweiz am 1. Januar 2019 aus der EU-Low-Value Consignment Relief (LVCR) ausgestiegen. LVCR ist eine VAT-Steuerbefreiung für geringwertige Importe.