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Malaysia

Malaysisches Niedrigwertsteuer-System

Erfahren Sie, wie Malaysias Niedrigwertsteuer-System funktioniert.

Malaysia hat das LVG-System eingeführt, um nicht ansässigen Unternehmen einen unfairen Steuervorteil gegenüber lokalen Unternehmen zu verwehren – nach dem Vorbild von Australien, Neuseeland und Singapur. Das System trat am 1. Januar 2023 in Kraft; die Umsatzsteuer wird ab dem 1. April 2023 mit einem Satz von 10 % erhoben.

Festlegung des Niedrigwerts 

Support

Bitte kontaktieren Sie den Support oder Ihren Project Manager, um mehr darüber zu erfahren, welche Produkte von diesem System ausgenommen sind.

Ein Niedrigwertimport ist alles, was grenzüberschreitend mit einem Wert unter 500 MYR verkauft wird.

Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Handel 

Das System betrifft Ihr Unternehmen direkt, wenn Sie innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums die Schwelle von 500.000 MYR überschreiten. Sobald Sie diese Schwelle überschreiten, müssen Sie sich registrieren, einziehen und für alle LVG nach Malaysia abführen. Die LVG-Einziehung gilt nur für den Freight On Board (FOB)- oder Produktpreis, ohne Versand, Versicherung oder andere Begleitgebühren.

Wenn Ihr Gesamtbestellwert die genannte Schwelle nicht überschreitet, beträgt der Zoll- und Steuer-De-minimis für Malaysia 500 MYR. Beim Checkout wird der Gesamtbetrag des Warenkorbs mit dem De-minimis-Wert von 500 MYR verglichen, der Produktkosten, Versicherung und Fracht (CIF) umfasst.

Support kontaktieren: Wenn Sie Unterstützung bei der Feststellung benötigen, ob dieses System für Sie gilt, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team.

Wenn Sie die Schwelle überschreiten 

Wenn Sie jährlich mehr als 500.000 MYR an LVG-Bestellungen nach Malaysia tätigen, gibt es zwei einfache Schritte zur Einhaltung der malaysischen Vorschriften:

  1. Registrieren Sie sich für eine Steuer-ID beim Malaysischen Zollamt. Das Self-Sign-Portal ermöglicht die Registrierung und den Beginn des Antrags auf eine Steuer-ID sowie künftige Meldungen.

  2. Erheben und führen Sie die 10-%-Steuer auf alle LVG ab. Mit der garantierten Landed Cost von Zonos übernehmen wir die Abführung und Registrierung in Ihrem Namen.

Die Versanddokumentation sollte auf Englisch oder Malaiisch sein und folgende Angaben enthalten:

  • Laufende Nummer der Rechnung
  • Datum der Rechnung/des Dokuments
  • Name und Adresse des registrierten Verkäufers sowie dessen Registrierungsnummer

Best Practices bei der Abführung 

Als Zeitkonvention für die genaue Zeit- und Datumsbewertung gilt die Malaysian Standard Time (MST).

Das malaysische Zollamt betrachtet die steuerpflichtige Periode als drei Monate, die am letzten Tag eines beliebigen Monats enden. Bei verspäteten Zahlungen fallen Strafen an; daher wird dringend empfohlen, Zahlungen spätestens am letzten Tag des Folgemonats der steuerpflichtigen Periode zu leisten. Zahlungen müssen per Telegraphic Transfer (TT) erfolgen, da das Financial Process Exchange (FPX) ein Bankkonto des Verkäufers in Malaysia erfordert.

Wenn Sie den Verkauf von LVG nach Malaysia einstellen oder innerhalb der letzten 12 Monate 500.000 MYR nicht überschreiten, können Sie Ihre LVG-Registrierung kündigen. Beachten Sie, dass die letzte Erklärung spätestens 30 Tage nach Kündigung der Registrierung eingereicht werden muss, auch wenn Sie keine Einnahmen aus LVG-Bestellungen erzielt haben.

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