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UK-MwSt.

Erfahren Sie, wie sich die Änderungen bei der UK-MwSt. auf Ihr Unternehmen auswirken.

Eine der Änderungen infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU betrifft die Art und Weise, wie MwSt. auf Niedrigwertbestellungen (Warenkorb-Zwischensumme von 135 GBP oder weniger) berechnet und eingezogen wird. Alle Unternehmen, die Waren ins Vereinigte Königreich verkaufen – mit einigen B2B-Ausnahmen – müssen nach dem 31. Dezember 2020 MwSt. an HMRC (Her Majesty's Revenue and Customs) einziehen und abführen.

Seit 1. Januar 2021

Alle Unternehmen, die Waren ins Vereinigte Königreich verkaufen, sind verantwortlich für:

  • Einziehen von 20 % MwSt. auf alle Niedrigwertbestellungen (Warenkorb-Zwischensumme von 135 GBP oder weniger) sowie Versand und Versicherung.
  • Registrierung für eine MwSt.-Nummer bei HMRC.
  • Abführung der eingezogenen MwSt. vierteljährlich an HMRC.
  • Strafen und Bußgelder, wenn Sie nicht vorbereitet sind.

Dieser Leitfaden erläutert die Änderungen durch das MwSt.-Schema, wie sie Ihr Unternehmen betreffen und wie Sie die britischen MwSt.-Vorschriften einhalten können.

Zusammenfassung der Änderungen 

Vor dem 1. Januar 2021:

  • Es gab eine Befreiung für Niedrigwertsendungen in Höhe von 15 GBP – Waren aus beliebigen Ländern, die ins Vereinigte Königreich verkauft wurden, waren von der MwSt. befreit, wenn ihr Wert 15 GBP oder weniger betrug.
  • MwSt. auf Niedrigwertartikel, die aus der ganzen Welt außerhalb der EU ins Vereinigte Königreich importiert wurden, wurde beim Import erhoben.

Nach dem 1. Januar 2021:

  • Die Befreiung für Niedrigwertsendungen in Höhe von 15 GBP für Waren, die ins Vereinigte Königreich eingeführt werden, gilt nicht mehr.
  • MwSt. auf Niedrigwertartikel (weniger als 135 GBP), die aus der ganzen Welt – einschließlich der EU – ins Vereinigte Königreich importiert werden, wird am Verkaufsort [vom Händler] und nicht mehr beim Import erhoben.

Hinweis: Das Verfahren für Bestellungen mit einem Wert über 135 GBP bleibt unverändert. Für diese Bestellungen müssen Sie keine MwSt. einziehen und abführen, da der britische Zoll dies übernimmt.

So berechnen und erheben Sie UK-MwSt. 

Für alle Warenkörbe, deren Gesamtwarenwert weniger als 135 GBP beträgt, müssen 20 % MwSt. auf die Warenkorb-Zwischensumme, den Versand und die Versicherung oder CIF (Kosten für Waren, Versicherung und Fracht) erhoben werden.

Was gilt als Niedrigwertbestellung?
  • Eine Bestellung mit mehreren Niedrigwertartikeln, z. B. einer Kerze im Wert von 20 GBP und einer Decke im Wert von 40 GBP, hat einen Warenkorb-Gesamtwert von 60 GBP – dafür müssten beim Checkout 20 % MwSt. oder 12 GBP berechnet werden.
  • Bei einer Bestellung mit mehreren Niedrigwertartikeln, z. B. Jeans im Wert von 100 GBP und einem T-Shirt im Wert von 40 GBP, liegt der Warenkorb-Gesamtwert über 135 GBP, sodass die MwSt. beim Zoll erhoben wird*.
  • Der Warenkorb-Gesamtwert umfasst die verkauften Artikel, jedoch nicht Versand, Versicherung, Steuern, Zölle oder Gebühren; die 20 % MwSt. werden auf den Warenkorb-Gesamtwert, den Versand und die Versicherung berechnet.

*MwSt. für alle Niedrigwertbestellungen muss eingezogen, gespeichert und vierteljährlich an HMRC abgeführt werden.

Wechselkurs

Wenn Sie kein Zonos-Kunde sind, beachten Sie: Wenn Ihre Bestellungen in einer anderen Währung als britischen Pfund verkauft werden, müssen Sie den Warenkorb-Gesamtwert in Pfund umrechnen, um festzustellen, ob die Bestellung über oder unter der Schwelle von 135 GBP liegt. Bsp.: 135 GBP = ~180,53 USD. Wechselkurse werden in der Regel zum Zeitpunkt des Verkaufs berechnet. Zonos verarbeitet Wechselkurse in allen unseren Produkten automatisch.

So registrieren Sie eine UK-MwSt.-Nummer 

Wenn Sie sich selbst für eine UK-MwSt.-Nummer registrieren möchten, können Sie dies über die HMRC-Website tun. Für diesen Registrierungsprozess benötigen Sie einen Benutzernamen und ein Passwort – damit greifen Sie auf Ihr Konto zu, prüfen Fristen und führen Steuern ab. Registrieren Sie sich so schnell wie möglich bei HMRC, da ab dem 1. Januar 2021 MwSt. auf alle Transaktionen fällig wird.

Beachten Sie, dass einige im Registrierungsprozess verwendete britische Unternehmensbegriffe nachgeschlagen werden sollten, damit Sie die Fragen korrekt beantworten, z. B. Einzelunternehmer (sole trader): selbstständig; Partnerschaft (partnership): zwei oder mehr Personen besitzen oder führen ein Unternehmen; Abteilung (division): Teil einer Geschäftseinheit oder eines größeren Konzerns.

UK-Bestellungen und MwSt.-Rechnungen 

Als im Vereinigten Königreich mwst.-registriertes Unternehmen sind Sie verpflichtet, gültige Rechnungen auszustellen und Kopien (Papier oder elektronisch) aufzubewahren – auch wenn die Bestellung storniert wird oder Fehler enthält. Sie müssen außerdem alle Kaufrechnungen für von Ihnen erworbene Artikel aufbewahren.

Wenn Sie kein Zonos-Kunde sind oder unsere E-Mail-Bestätigungen nicht nutzen, müssen Sie sicherstellen, dass die Rechnungen für Ihre Kunden den unten aufgeführten Richtlinien entsprechen.

Anforderungen an UK-MwSt.-Rechnungen

Für alle Niedrigwertbestellungen können Sie, wenn Sie Zonos Checkout ohne aktivierte Zonos-E-Mail-Benachrichtigungen nutzen, entweder eine vereinfachte oder eine vollständige Rechnung verwenden. Mehr dazu unter MwSt.-Rechnungen.

  • Eine vereinfachte Rechnung kann für Einzelhandels- und andere Lieferungen unter 250 GBP verwendet werden.
  • Eine geänderte Rechnung kann für Einzelhandels- und andere Lieferungen über 250 GBP verwendet werden.
  • Eine vollständige Rechnung kann in beiden Fällen verwendet werden.
RechnungsanforderungVereinfachte RechnungGeänderte RechnungVollständige Rechnung
Eindeutige RechnungsnummerJaJaJa
Ihr Unternehmensname + AdresseJaJaJa
Ihre MwSt.-NummerJaJaJa
DatumNeinJaJa
Steuerzeitpunkt oder Zeitpunkt der Lieferung, falls vom Rechnungsdatum abweichendJaJaJa
Kundenname + AdresseNeinJaJa
Beschreibung der Waren oder DienstleistungenJaJaJa
Gesamtbetrag ohne MwSt.NeinJaJa
Gesamtbetrag der MwSt.NeinJaJa
Preis pro Artikel ohne MwSt.NeinJaJa
Menge jedes ArtikeltypsNeinJaJa
Rate eines Rabatts pro ArtikelNeinJaJa
Rate der pro Artikel berechneten MwSt. (einschließlich unterschiedlicher MwSt.-Sätze oder ohne MwSt.)JaJaJa
Gesamtbetrag inklusive MwSt. (einschließlich unterschiedlicher MwSt.-Sätze)JaJaJa

Sie haben ab dem Liefer- bzw. Zahlungsdatum 30 Tage Zeit, die MwSt.-Rechnung auszustellen.

Rechnungen können elektronisch oder in Papierform versendet werden.

Rechnungen müssen nicht in Pfund Sterling oder GBP ausgestellt sein – Sie können sie in einer anderen Währung oder Sprache ausstellen; Sie müssen jedoch die gesamte MwSt. in Pfund Sterling ausweisen, wenn die Lieferung im Vereinigten Königreich erfolgt, oder auf Anforderung eines MwSt.-Beamten eine englische Übersetzung bereitstellen.

Ausnahmen von der Ausstellung einer MwSt.-Rechnung

Sie sind von der Ausstellung einer MwSt.-Rechnung befreit, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

So führen Sie MwSt. an HMRC ab 

  1. Melden Sie sich in Ihrem Online-MwSt.-Konto an.
  2. Prüfen Sie Ihre MwSt.-Erklärung und Zahlungsfristen – diese können jederzeit im Quartal liegen und werden Ihnen nach der Registrierung zugewiesen. Achten Sie darauf, wann die Zahlung verbucht sein muss; Einreichung der Erklärung und Zahlung an HMRC fallen in der Regel auf denselben Tag.
  3. Die Zahlung an HMRC erfolgt elektronisch, da Schecks nicht akzeptiert werden. Die Zahlung erfolgt über Ihr Online-MwSt.-Konto.

B2B-Ausnahmen 

Wenn Ihr Unternehmen Waren unter 135 GBP an im Vereinigten Königreich mwst.-registrierte Unternehmen verkauft, liegt die Verantwortung für die Steuerabführung beim Kunden; jedoch muss die MwSt.-Nummer des Kunden auf der Rechnung angegeben werden, und es muss ein Hinweis ergänzt werden, der klarstellt, dass das Unternehmen des Kunden für die MwSt. verantwortlich ist, z. B. „Reverse Charge: Der Kunde rechnet die MwSt. bei HMRC ab.“

Hinweis: Sie müssen sich weiterhin für eine eigene MwSt.-Nummer registrieren, es sei denn, 100 % Ihres Geschäfts sind B2B und Ihre Rechnungsstellung ist stets korrekt.

Postponed VAT Accounting (PVA) 

Ab dem 1. Januar 2021 steht Postponed VAT Accounting für UK-Importe mit einem Wert über 135 GBP zur Verfügung. Das bedeutet, dass im Vereinigten Königreich mwst.-registrierte Unternehmen Einfuhr-MwSt. in derselben Erklärung deklarieren und zurückfordern können, anstatt sie bei jedem Import zu zahlen und später zurückzufordern. Unternehmen, die PVA nutzen, benötigen digitale Abrechnungen von HMRC. PVA gilt für folgende Importe:

  • Importe nach Großbritannien aus Ländern außerhalb des Vereinigten Königreichs.
  • Importe nach Nordirland aus Ländern außerhalb von Nordirland, dem Vereinigten Königreich und der EU.

Wie sich PVA auf Ihr Unternehmen auswirkt

PVA kann Ihr Unternehmen in folgender Hinsicht unterstützen:

  • Besserer Cashflow
  • Sendungen werden nicht beim Zoll zurückgehalten, während auf die MwSt.-Zahlung gewartet wird

Nichteinhaltung 

Die Nichtregistrierung und Nichtzahlung von MwSt. im Vereinigten Königreich gilt als Steuerhinterziehung.

Das Vereinigte Königreich setzt sich für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen inländischen und ausländischen Verkäufern ein und hat Gesetze erlassen, die es HMRC ermöglichen, Verkäufer für nicht gezahlte MwSt. haftbar zu machen.

Nachzahlung

Wenn Sie weiterhin ins Vereinigte Königreich verkaufen, ohne MwSt. auf Niedrigwertbestellungen abzuführen, drohen Strafen und Bußgelder – und Sie müssen dennoch alle geschuldeten Steuern auf zuvor verkaufte Artikel zahlen, unabhängig davon, ob Sie die MwSt. für diese Bestellungen von Kunden eingezogen haben oder nicht.

Lassen Sie bei der Abführung die MwSt. aus Bestellungen, die Sie vor Erhalt Ihrer MwSt.-Nummer ins Vereinigte Königreich exportiert haben, nicht weg. HMRC verlangt die Abführung aller ab dem 1. Januar 2021 eingezogenen MwSt., auch wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch keine MwSt.-Nummer hatten.

Nachdem Sie mit den MwSt.-Richtlinien für UK-Niedrigwertimporte vertraut sind, können Sie ins Vereinigte Königreich verkaufen! In unserem Leitfaden zur Steuerabführung erfahren Sie, wie Zonos Ihre UK-MwSt.-Bestellungen für Sie verwaltet.

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