EU-Bevollmächtigter
Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU müssen einen EU-Bevollmächtigten (EAR) benennen. Dieser Bevollmächtigte spielt eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung der Compliance und ist für Aufzeichnungen und regulatorische Prozesse verantwortlich.
Wichtige Verantwortlichkeiten:
- Compliance bei der Aufzeichnungspflicht: Führen Sie Rückverfolgbarkeitsnachweise für Ihre Produkte, einschließlich:
- Angaben zu Lieferanten und Käufern.
- Sicherheitsbewertungen und Konformitätserklärungen.
- Dokumentation für bis zu 10 Jahre, wie von der GPSR gefordert.
- Regulatorische Unterstützung: Fungieren Sie als Ansprechpartner für EU-Behörden und:
- Bearbeiten Sie Anfragen von Marktüberwachungsstellen.
- Unterstützen Sie bei Sicherheitswarnungen und Rückrufen.
- Stellen Sie zeitnahe Reaktionen auf Meldungen sicher, einschließlich Warnungen zu unsicheren Produkten.
- Überprüfung der Kennzeichnung: Stellen Sie sicher, dass Name und Kontaktdaten auf Produktetiketten, Verpackungen oder begleitenden Unterlagen erscheinen, wie erforderlich.
- Leitfaden zur Risikobewertung: Während die Risikoanalyse in der Verantwortung des Herstellers bleibt, kann der EAR bei der Einhaltung der EU-Standards beraten.
Auswahl eines EU-Bevollmächtigten:
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Logistikdienstleister: Viele Speditions- und Logistikunternehmen bieten EU-Vertretung in ihren Dienstleistungen an.
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Compliance-Agenturen: Spezialisierte Agenturen mit Expertise in EU-Sicherheitsvorschriften.
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Unabhängige Berater: Maßgeschneiderte Dienstleistungen für bestimmte Produkttypen oder Compliance-Bedürfnisse.
Kennzeichnungsanforderungen
Stellen Sie sicher, dass in der EU verkaufte Produkte Folgendes enthalten:
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Herstellerinformationen: Vollständiger Name und physische Adresse des Herstellers.
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Importeurangaben: Bei Nicht-EU-Produkten Name und Kontaktdaten des Importeurs sowie des EU-Bevollmächtigten.
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Produktidentifikation: Eindeutige Kennung wie Modell-, Chargen- oder Seriennummer.
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Ursprungsland: Deutliche Angabe, wo das Produkt hergestellt wurde (z. B. „Made in China“).
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Konformitätskennzeichnungen: Erforderliche Kennzeichnungen wie die CE-Kennzeichnung sichtbar und lesbar anbringen.
Reaktion auf Meldungen zu unsicheren Produkten
Unternehmen und Online-Marktplätze müssen umgehend handeln, wenn sie über unsichere Produkte informiert werden:
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Wer stellt Meldungen aus? Meldungen werden in der Regel von EU-Marktüberwachungsbehörden oder über das Safety Gate Rapid Alert System ausgegeben.
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Verantwortung des Unternehmens: Unternehmen müssen mit ihrem EAR zusammenarbeiten, um Probleme zu beheben, z. B. Produkte vom Verkauf zu nehmen, innerhalb von zwei Werktagen.
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Weitere Informationen: Weitere Details finden Sie im Safety Gate Rapid Alert System.
Strafen bei Nichteinhaltung
Unternehmen, die die GPSR nicht einhalten, können Folgendes erwarten:
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Geldstrafen: Die Höhe variiert je nach Mitgliedstaat und kann auf dem Jahresumsatz basieren.
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Rückrufe oder Verbote: Unsichere Produkte können vom Markt genommen werden.
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Reputationsschaden: Nichteinhaltung kann das Vertrauen der Kunden beeinträchtigen.
Zusammenfassung
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Etiketten und Dokumentation prüfen: Stellen Sie sicher, dass Produkte den EU-Kennzeichnungsstandards entsprechen und alle erforderlichen Konformitätskennzeichnungen enthalten.
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EU-Bevollmächtigten benennen: Beauftragen Sie einen vertrauenswürdigen Bevollmächtigten, der Compliance und Aufzeichnungspflichten verwaltet.
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Risikobewertungen durchführen: Überprüfen Sie, dass Ihre Produkte für Verbraucher sicher sind.
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Auf Rückrufe vorbereiten: Entwickeln Sie mit Ihrem EAR einen klaren Prozess für Produktrückrufe.
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Team schulen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter die GPSR-Anforderungen und ihre Rolle bei der Einhaltung verstehen.
Wenn Sie diese Anforderungen verstehen und umsetzen, können Sie Produkte selbstbewusst in der EU verkaufen und gleichzeitig die GPSR einhalten.
Zusätzliche Ressourcen
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EUR-Lex GPSR: Regelungsdetails.
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Safety Gate Rapid Alert System: Tool zur Verfolgung unsicherer Produkte.
EU General Product Safety Regulation (GPSR)
Erfahren Sie, wie Sie die EU-GPSR einhalten.Die EU General Product Safety Regulation (GPSR), gültig ab dem 13. Dezember 2024, führte aktualisierte Regeln ein, um die Sicherheit von Non-Food-Verbraucherprodukten zu gewährleisten, die in der EU verkauft werden. Unternehmen, die in die EU verkaufen, müssen ihre Verantwortlichkeiten unter der GPSR verstehen, um compliant zu bleiben und Strafen zu vermeiden. Wenn Ihr Unternehmen in die EU verkauft, hilft Ihnen dieser Leitfaden, die GPSR-Compliance-Anforderungen zu verstehen und zu erfüllen.
Verantwortlichkeiten von Unternehmen oder Verkäufern
Benennung eines EU-Bevollmächtigten
Einhaltung der Kennzeichnungsanforderungen
Reaktion auf Meldungen zu unsicheren Produkten