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E-Commerce-Gesetz Saudi-Arabiens

Erfahren Sie mehr über Saudi-Arabiens E-Commerce-Gesetz und wen es betrifft.

Saudi-Arabiens E-Commerce-Gesetz, das am 24. Oktober 2019 in Kraft trat, regelt Online-Transaktionen und legt Anforderungen für Unternehmen fest, die Waren oder Dienstleistungen an Kunden im Land verkaufen.

Was das Gesetz vorsieht 

Dieses neue Gesetz besteht aus 26 Artikeln, die E-Commerce-Transaktionen regeln und Verbraucher vor Betrug und Täuschung schützen sollen.

Wen das Gesetz betrifft 

Das Gesetz gilt für jedes E-Commerce-Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen in Saudi-Arabien verkauft – unabhängig davon, ob das Unternehmen im Land ansässig ist oder nicht.

Unternehmen müssen mindestens folgende Informationen auf ihrer Website bereitstellen:

  1. Name des Dienstleisters oder eine andere eindeutige Kennung
  2. Adresse des Dienstleisters, sofern nicht bei einer E-Shop-Authentifizierungsstelle registriert
  3. Kontaktinformationen des Dienstleisters
  4. Registrierungsname und -nummer, falls im Handelsregister oder einem anderen öffentlich zugänglichen Register eingetragen
  5. Alle weiteren in den Vorschriften genannten Informationen

Artikel 21: Strafen bei Verstößen

Die Strafen variieren je nach Art und Auswirkung des Verstoßes. Sie können umfassen:

  • Veröffentlichung des Verstoßes in einer oder mehreren lokalen Zeitungen auf Kosten des Verletzers
  • Weitere unter den Umständen als angemessen erachtete Strafen

Die Veröffentlichung des Verstoßes erfolgt erst, nachdem die Strafentscheidung rechtskräftig ist oder nach Ablauf der festgelegten Einspruchsfrist nicht mehr anfechtbar ist.

Saudi-Arabiens E-Commerce-Gesetz entschlüsselt

Viele in dem Gesetz genannten Anforderungen entsprechen bereits gängigen Geschäftspraktiken. Versuche, detailliertere Informationen vom Handelsministerium zu erhalten, waren bisher erfolglos.

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