Was ist eine VAT reverse charge?
Um die Definition am Anfang zu vertiefen, ist wichtig zu verstehen, wie die VAT-Erhebung bei B2B-Importen in Frankreich früher ablief.
Vor Januar 2022 zahlte bei DAP-Sendungen ein französisches Unternehmen, das Waren zum Weiterverkauf aus dem Ausland importierte, VAT an den Carrier, der sie bereits an den französischen Zoll gezahlt hatte. Seit 1. Januar 2022 liegt die VAT-Zahlungspflicht beim empfangenden Unternehmen in Frankreich, nicht mehr beim Carrier.
Unter dieser Reverse Charge zahlt ein französisches Unternehmen mit gültiger französischer VAT-ID auf der DAP-Sendung die fällige Import-VAT in der monatlichen Steuererklärung an die französischen Steuerbehörden — der Carrier streckt die Kosten am Zoll nicht mehr vor. Der ausländische Absender stellt dem Empfänger eine Reverse-Charge-VAT-Rechnung — ohne Zölle und Steuern, mit Hinweis, dass das empfangende Unternehmen für die VAT-Zahlung verantwortlich ist (unten erklärt). Die Rechnung kann per E-Mail erfolgen; sie muss nicht der Sendung beiliegen. Auf der Handelsrechnung muss jedoch die VAT-ID des französischen Unternehmens stehen, damit der französische Zoll weiß, dass VAT später gezahlt wird, und den fälligen Betrag an die Steuerbehörden meldet.
Was gehört auf eine VAT-Reverse-Charge-Rechnung?
Eine VAT-Reverse-Charge-Rechnung ist eine Standardrechnung mit folgenden Angaben und einem Hinweis auf Reverse Charge:
- Adresse des ausländischen Unternehmens (Absender/Dienstleister)
- VAT-Identifikationsnummer oder Steuer-ID des französischen Unternehmens (Empfänger)
- Rechnungsdatum
- Leistungsdatum (falls abweichend vom Rechnungsdatum)
- Eindeutige Rechnungsnummer
- Beschreibung der Leistung oder Waren ohne Steuer (Nettobetrag)
- Verweis auf das Reverse-Charge-Verfahren, z. B. Rechnung ohne VAT wegen VAT reverse charge oder VAT reverse charged
Ihr Land kann eigene Standards für diesen Hinweis haben.
Wen betrifft diese Änderung?
Ob EU- oder Nicht-EU-Unternehmen — die Änderung gilt für alle, die nach Frankreich versenden. Lesen Sie weiter zur Compliance.
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Was müssen Sie für Compliance tun?
Ausländische Unternehmen — Versender/Verkäufer (außerhalb Frankreichs)
Wenn Sie nach Frankreich verkaufen oder verkaufen wollen:
- Sie müssen nur eine VAT-Rechnung an französische Geschäftskunden stellen und deren VAT-Nummer auf der Handelsrechnung angeben. Als ausländischer Importeur brauchen Sie bei DAP-Versand keine eigene VAT-Nummer.
- Versenden Sie B2B mit DDP statt Empfänger-Abrechnung, können Sie freiwillig VAT auf Waren über €150 einziehen — dafür brauchen Sie eine französische VAT-Identifikationsnummer der französischen Steuerbehörde.
Importeure bzw. empfangende Unternehmen in Frankreich
Importieren Sie als Unternehmen in Frankreich von einem ausländischen Unternehmen, müssen Sie VAT-registriert sein, um unter dem Reverse-Charge-Mechanismus zu operieren.
Ab 1. Januar 2022 können französische Unternehmen ohne gültige französische VAT-Nummer das Reverse-Charge-System für Import-VAT nicht nutzen.
Vorteile der VAT reverse charge
Besserer Cashflow
Vor 2022 zahlten Importeure nach Frankreich Import-VAT und holten sie über die VAT-Erklärung oder die 13th Directive zurück — das konnte lange dauern (bis zu 6 Monate). Das schuf Cashflow-Probleme. Jetzt ist die Wartezeit auf die VAT-Rückerstattung deutlich kürzer, weil französische Zollbehörden direkt mit der Steuerbehörde kommunizieren.
Vereinfachter VAT-Meldeprozess
Frankreich hat ein Online-System zur Vereinfachung der Zollverfahren eingeführt — einschließlich vereinfachter VAT-Erklärungen mit einem dedizierten Reverse-Charge-Portal.
Weniger manuelle Meldeprozesse
Die Reverse Charge ermöglicht dem Importeur, Import-VAT gleichzeitig zu erheben und abzuziehen — ohne zuerst an den Carrier zu zahlen und eine Rückerstattung zu beantragen; das französische Unternehmen führt Import-VAT direkt an die Steuerbehörde ab. Es reicht eine Erklärung statt zwei.
Frankreich VAT Reverse Charge erklärt
Begriffe
B2B: Business-to-Business-Sendungen
B2C: Business-to-Consumer-Sendungen
DAP (Delivered at Place): Sendungen über die Empfänger-Abrechnungsoption des Carriers — der Empfänger zahlt die Mehrwertsteuer (VAT)
DDP (Delivered Duty Paid): Sendungen über die Absender-Abrechnungsoption des Carriers — der Verkäufer/Lieferant zahlt die VAT
VAT reverse charge: Bei einer internationalen B2B-Sendung ohne VAT-Zahlung kann der Empfänger die fällige Importsteuer zahlen und gleichzeitig in der monatlichen VAT-Erklärung abziehen. Die VAT-Haftung geht auf den Käufer über. Das kaufende Unternehmen deklariert Vorsteuer (Import) und Umsatzsteuer (Verkauf)
Seit Januar 2022 hat Frankreich die Voraussetzungen für Reverse-Charge-VAT geändert: Unternehmen müssen eine Reverse Charge melden, wenn sie VAT geltend machen oder abziehen wollen. Ziel der Reverse Charge bei französischen B2B-Importen: einfachere VAT-Verwaltung und -Erhebung für französische Importeure und Behörden. Vor Januar 2022 existierte die VAT reverse charge, wurde aber wegen strenger Voraussetzungen selten genutzt; diese wurden aufgehoben, die Reverse Charge ist jetzt verpflichtend. Für die Zollabfertigung mit der Reverse-Charge-Methode (später erklärt) braucht jede B2B-Sendung eine französische VAT-Nummer.
Eine VAT-Nummer unterscheidet sich von einer EORI-Nummer — sie sind nicht austauschbar.
Dieser Leitfaden behandelt: