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Zonos professional services

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Zonos Professional Services - Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen regeln Ihren Kauf und die Nutzung der Zonos Professional Services.

1. Dienstleistungen

1.1 Leistung der Dienstleistungen. Zonos wird Ihnen professionelle Dienstleistungen („Professional Services“ oder „Dienstleistungen“) gemäß einer unterzeichneten Leistungsbeschreibung („SOW“) zwischen Ihnen und Zonos, die diese Bedingungen durch Verweis einbezieht, zur Verfügung stellen.

1.2 Änderungsaufträge. Änderungen an einem SOW erfordern einen schriftlichen Änderungsauftrag, der von den Parteien vor der Umsetzung der Änderungen unterzeichnet wird. Änderungen können beispielsweise Änderungen des Leistungsumfangs und entsprechende Änderungen der geschätzten Gebühren und des Zeitplans umfassen.

1.3 Personal und Subunternehmer. Zonos kann nach eigenem Ermessen Subunternehmer innerhalb oder außerhalb der Vereinigten Staaten einsetzen, um seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen. Zonos ist verantwortlich für die Leistung der Dienstleistungen durch sein Personal (einschließlich Angestellte und Auftragnehmer) und deren Einhaltung der Verpflichtungen von Zonos unter diesem Vertrag, außer wie in diesem Vertrag anders angegeben. Wenn Sie mit dem von Zonos zugewiesenen Personal zur Erbringung der Dienstleistungen unzufrieden sind, werden die Parteien in gutem Glauben eine Lösung finden.

2. Ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten

2.1 Daten und Informationen. Sie werden Zonos Zugang zu allen technischen Daten, Computeranlagen, Netzwerken, Programmen, Dateien, Dokumentationen, Testdaten, Beispieloutputs oder anderen Informationen und Ressourcen gewähren, die nach vernünftiger Meinung von Zonos für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind.

Sie sind verantwortlich für und übernehmen das Risiko von Problemen, Verzögerungen, Verlusten, Ansprüchen oder Ausgaben, die sich aus dem Inhalt, der Genauigkeit, Vollständigkeit und Konsistenz aller solcher Daten, Materialien und Informationen ergeben, die sie Zonos zur Verfügung stellen. Zonos haftet nicht für Verzögerungen oder Mängel bei der Erbringung der Dienstleistungen, die durch Ihr Versäumnis, die notwendige Zusammenarbeit zu leisten, verursacht werden. Verzögerungen bei der Erbringung der Dienstleistungen durch Sie können zusätzliche Gebühren nach sich ziehen.

3. Gebühren, Rechnungsstellung und Steuern

3.1 Gebühren. Sie zahlen für die Dienstleistungen zu den in der jeweiligen SOW angegebenen Raten und Zeiten.

3.2 Erstattungsfähige Kosten. Sie erstatten Zonos für angemessene Reisekosten, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen entstehen, sofern nicht anders in der SOW angegeben.

3.3 Rechnungsstellung und Zahlung. Zonos stellt Ihnen eine Rechnung für Gebühren und erstattungsfähige Kosten aus. Rechnungsbeträge sind netto 30 Tage ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar, sofern nicht anders in der jeweiligen SOW angegeben. Gebühren sind nicht erstattungsfähig. Sie sind verantwortlich dafür, Zonos vollständige und genaue Abrechnungs- und Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen.

3.4 Überfällige Gebühren. Vorbehaltlich Abschnitt 3.5 unten, wenn ein in Rechnung gestellter Betrag nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt wird, dann ohne Einschränkung der Rechte oder Rechtsmittel von Zonos, können diese Gebühren einen Verzugszins in Höhe von 1,5% des ausstehenden Saldos pro Monat anhäufen, oder den maximal zulässigen rate nach Gesetz, je nachdem, welcher niedriger ist. Sie zahlen an Zonos alle angemessenen Kosten und Ausgaben für das Einziehen überfälliger Beträge, einschließlich Anwaltsgebühren. Darüber hinaus kann Zonos zukünftige Käufe an kürzere Zahlungsbedingungen als in diesem Abschnitt 3 angegeben knüpfen.

3.5 Aussetzung der Professional Services. Wenn ein fälliger Betrag für Dienstleistungen unter diesem Vertrag 30 Tage oder mehr überfällig ist, kann Zonos, ohne seine Rechte und Rechtsmittel einzuschränken, die Erbringung der Dienstleistungen aussetzen, bis die Beträge vollständig bezahlt sind. Zonos wird die Dienstleistungen nicht aussetzen, solange Sie die entsprechenden Gebühren angemessen und in gutem Glauben bestreiten und sich aktiv um eine Lösung des Streits bemühen. Sie müssen Zonos innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich über Ihren guten Glauben an den Streit informieren.

3.6. Steuern. Die Gebühren von Zonos enthalten keine Steuern, Abgaben oder Zölle, einschließlich beispielsweise Mehrwertsteuer, Verkaufs-, Nutzungs- oder Quellensteuern. Sie sind verantwortlich für die Zahlung aller mit den Dienstleistungen verbundenen Steuern. Zonos bleibt allein verantwortlich für Steuern, die aufgrund seines Einkommens, Eigentums und seiner Mitarbeiter erhoben werden.

4. Kündigung

4.1 Kündigung eines SOW aus Bequemlichkeit. Sie können ein einzelnes SOW ganz oder teilweise aus Bequemlichkeit mit einer vorherigen schriftlichen Kündigungsfrist von 30 Tagen kündigen. In diesem Fall ist Zonos nicht verantwortlich für den daraus resultierenden Zustand des Projekts. Bei jeder Kündigung eines SOW für Zeit- und Materialprojekte zahlen Sie alle unbezahlten Gebühren und Ausgaben, die bis zum Kündigungsdatum angefallen sind, und haben keinen Anspruch auf Rückerstattung nicht genutzter Vorauszahlungen. Bei jeder Kündigung eines SOW für Festpreisprojekte sind Sie verpflichtet, alle fälligen Beträge zu zahlen, und es gibt keine Rückerstattung.

4.2 Kündigung eines SOW aus wichtigem Grund. Eine Partei kann ein einzelnes SOW aus wichtigem Grund kündigen: (i) nach 30 Tagen schriftlicher Mitteilung an die andere Partei über einen wesentlichen Verstoß, einschließlich verspäteter Zahlung, wenn der Verstoß am Ende der 30-Tage-Frist nicht behoben ist, oder (ii) wenn die andere Partei Gegenstand eines Insolvenzantrags oder eines anderen Verfahrens in Bezug auf Insolvenz, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten der Gläubiger wird.

5. Nichtabwerbung

5.1 Nichtabwerbung. Während der Arbeit an einem SOW und für ein (1) Jahr nach dessen Beendigung darf keine Partei direkt oder indirekt Mitarbeiter der anderen Partei abwerben oder einstellen.

6. Eigentumsrechte

6.1 Geistiges Eigentum. Zwischen den Parteien behält jede Partei alle Eigentumsrechte an ihrem eigenen geistigen Eigentum und vertraulichen Informationen (wie unten in Abschnitt 7 definiert).

6.2 Materialien für professionelle Dienstleistungen. Zonos wird alle Materialien, Software, Werkzeuge, Hilfsprogramme, Technologien, Prozesse, Erfindungen, Geräte, Methoden, Spezifikationen, Dokumentationen, Daten, Werke der Urheberschaft und andere Innovationen jeglicher Art besitzen, die Zonos oder sein Personal allein oder gemeinsam mit anderen im Rahmen der Erbringung der professionellen Dienstleistungen oder als Ergebnis der professionellen Dienstleistungen verwenden, herstellen, konzipieren, entwickeln oder zur Praxis umsetzen (zusammenfassend die „Materialien für professionelle Dienstleistungen“), einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte.

Sie erkennen an, dass Zonos nach eigenem Ermessen das Recht hat, die Materialien für professionelle Dienstleistungen oder Teile davon in seinen eigenen Produkten oder Dienstleistungen zu verwenden oder sie an andere zu lizenzieren. Auf Anfrage und Kosten von Zonos werden Sie Zonos in allen angemessenen Belangen unterstützen und kooperieren sowie Dokumente ausführen und weitere Handlungen vornehmen, die vernünftigerweise angefordert werden, um Zonos zu ermöglichen, geistige Eigentumsrechte und andere rechtliche Schutzmaßnahmen für die Materialien für professionelle Dienstleistungen zu erwerben, zu übertragen, aufrechtzuerhalten, zu perfektionieren und durchzusetzen. Alle nicht ausdrücklich unter diesen Bedingungen gewährten Rechte sind Zonos vorbehalten.

6.3 Lizenz. Vorbehaltlich dieser Bedingungen und nach Ihrer Zahlung der unter einem anwendbaren SOW fälligen Gebühren gewährt Ihnen Zonos eine weltweite, nicht-exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche Lizenz für die Materialien für professionelle Dienstleistungen ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke in Verbindung mit der Nutzung von Zonos Produkten oder Dienstleistungen.

Sie gewähren Zonos alle Rechte an Ihrem geistigen Eigentum, die erforderlich sein könnten, damit Zonos seine Verpflichtungen unter diesen Bedingungen erfüllen kann.

7. Vertraulichkeit

7.1 Vertrauliche Informationen. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die von einer Partei („offenlegende Partei“) der anderen Partei („empfangende Partei“) mündlich oder schriftlich offengelegt werden und als vertraulich gekennzeichnet sind oder die vernünftigerweise als vertraulich verstanden werden sollten, angesichts der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung. Vertrauliche Informationen jeder Partei umfassen alle SOWs (einschließlich Preisgestaltung), Geschäfts- und Marketingpläne, Finanzinformationen, Strategien, Daten, Technologie und technische Informationen, Forschung und Entwicklung, Produktpläne und -designs sowie Geschäftsprozesse, die von einer Partei offengelegt werden.

Vertrauliche Informationen umfassen jedoch keine Informationen, die (a) allgemein bekannt werden, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wird, (b) der empfangenden Partei vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wird, (c) von einem Dritten ohne Verletzung einer Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei erhalten werden oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu verwenden oder darauf Bezug zu nehmen.

7.2 Schutz vertraulicher Informationen. Die empfangende Partei wird den gleichen Sorgfaltsgrad anwenden, den sie zum Schutz der Vertraulichkeit ihrer eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art verwendet (jedoch nicht weniger als angemessene Sorgfalt), um (a) keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei für Zwecke außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung zu verwenden und (b) den Zugang zu den vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei auf diejenigen Personen zu beschränken, die Zugang für Zwecke im Einklang mit dieser Vereinbarung benötigen und die Vertraulichkeitsvereinbarungen mit der empfangenden Partei haben, die nicht wesentlich weniger schützend für die vertraulichen Informationen sind als die in dieser Vereinbarung.

7.3 Erzwungene Offenlegung. Die empfangende Partei kann vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei in dem Umfang offenlegen, wie sie gesetzlich dazu gezwungen ist, vorausgesetzt, die empfangende Partei gibt der offenlegenden Partei vorherige Mitteilung über die erzwungene Offenlegung (soweit gesetzlich zulässig) und unterstützt die offenlegende Partei auf deren Kosten angemessen, wenn die offenlegende Partei die Offenlegung anfechten möchte.

8. Änderungen der Bedingungen

8.1 Änderungen. Zonos kann diese Bedingungen nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit überarbeiten und aktualisieren. Alle Änderungen werden auf der Zonos Website und in einer E-Mail an registrierte Kontobenutzer der Plattform mitgeteilt. Alle Änderungen treten sofort nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Ihre fortgesetzte Nutzung der Zonos Produkte und Dienstleistungen nach der Veröffentlichung der überarbeiteten Bedingungen bedeutet, dass Sie die Änderungen akzeptieren und ihnen zustimmen.

9. Garantien und Haftungsausschlüsse

9.1 Garantie. Zonos garantiert, dass die professionellen Dienstleistungen in einer professionellen und fachmännischen Weise gemäß den allgemein anerkannten Industriestandards erbracht werden. Für jeden Verstoß gegen die obige Garantie ist Ihr ausschließlicher Rechtsbehelf und die gesamte Haftung von Zonos die erneute Erbringung der anwendbaren professionellen Dienstleistungen. Wenn Zonos nicht in der Lage ist, die professionellen Dienstleistungen wie garantiert erneut zu erbringen, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung der für die mangelhaften professionellen Dienstleistungen an Zonos gezahlten Gebühren. Der Kunde muss jeden Anspruch aus der vorstehenden Garantie schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach Erbringung der professionellen Dienstleistungen bei Zonos geltend machen, um Garantieansprüche zu erhalten. ABSCHNITT 11 BESCHREIBT DIE EINZIGE HAFTUNG VON ZONOS UND IHREN EINZIGEN RECHTSBEHELF FÜR EINEN GARANTIEANSPRUCH FÜR PROFESSIONELLE DIENSTLEISTUNGEN.

9.2 Haftungsausschluss. SOFERN NICHT ANDERS IN ABSCHNITT 9.1 AUSDRÜCKLICH VORGESEHEN, WERDEN DIE PROFESSIONELLEN DIENSTLEISTUNGEN "WIE BESEHEN" BEREITGESTELLT. DIESE GARANTIE IST AUSSCHLIESSLICH UND ANSTELLE ALLER ANDEREN GARANTIEN, UND KEINE DER PARTEIEN GIBT IRGENDEINE ANDERE GARANTIE IRGENDEINER ART, OB AUSDRÜCKLICH, IMPLIZIERT, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, UND JEDE PARTEI LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE IMPLIZIERTEN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH ALLER IMPLIZIERTEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, GENAUIGKEIT, NICHTVERLETZUNG, RUHIGER GENUSS, INTEGRATION UND GARANTIEN, DIE SICH AUS DEM GESCHÄFTSVERLAUF, DER NUTZUNG ODER DER HANDELSPRAXIS ERGEBEN. WIR GARANTIEREN NICHT, DASS DER BETRIEB DER MATERIALIEN FÜR PROFESSIONELLE DIENSTLEISTUNGEN ODER IRGENDEINE DER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERBRACHTEN PROFESSIONELLEN DIENSTLEISTUNGEN UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI SEIN WIRD.

10. Entschädigung

10.1 Entschädigung. Jede Partei wird die andere Partei gegen jegliche Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren verteidigen und entschädigen, die von einer unabhängigen Drittpartei gegen die andere Partei erhoben oder eingeleitet werden: (a) die sich aus Tod, Körperverletzung oder Schäden an Sachwerten ergeben, soweit sie durch fahrlässige Handlungen oder vorsätzliches Fehlverhalten der entschädigenden Partei oder ihrer Mitarbeiter verursacht wurden; oder (b) die behaupten, dass alle Informationen, Entwürfe, Spezifikationen, Anweisungen, Software, Daten oder Materialien, die von der entschädigenden Partei im Zusammenhang mit einem SOW und diesen Bedingungen ("Material") bereitgestellt wurden, die geistigen Eigentumsrechte einer Drittpartei verletzen oder widerrechtlich verwenden (die "IP-Entschädigung"). Die entschädigende Partei hat gemäß diesem Abschnitt keine Verpflichtung, soweit ein Anspruch auf den fahrlässigen Handlungen oder das vorsätzliche Fehlverhalten der entschädigten Partei beruht.

10.2 Verfahren. Die Partei, die eine Entschädigung sucht, wird die andere Partei unverzüglich über den Anspruch informieren und bei der Verteidigung des Anspruchs zusammenarbeiten. Das Versäumnis, rechtzeitig Benachrichtigung oder angemessene Unterstützung zu leisten, entbindet die entschädigende Partei von ihren Verpflichtungen gemäß Abschnitt 10, soweit die entschädigende Partei wesentlich benachteiligt wurde. Die entschädigende Partei hat die volle Kontrolle und Autorität über die Verteidigung, einschließlich Berufungen, Verhandlungen und jeglicher Vergleich, mit Ausnahme von: (a) sie darf kein Schuldeingeständnis im Namen der anderen Partei abgeben, ohne schriftliche Zustimmung, (b) jeglicher Vergleich, der die Partei, die Entschädigung sucht, zur Anerkennung der Haftung verpflichtet, bedarf vorheriger schriftlicher Zustimmung, die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf, und (c) die andere Partei kann sich mit ihrem eigenen Anwalt auf eigene Kosten an der Verteidigung beteiligen. Die entschädigende Partei wird (i) Anwälte und Gerichtskosten im Rahmen ihrer Verteidigungsverpflichtung behalten und bezahlen, (ii) die andere Partei für angemessene Auslagen entschädigen, die sie bei der Unterstützung entstehen, und (iii) den Betrag eines daraus resultierenden endgültigen nachteiligen Urteils (einschließlich etwaiger Anwaltsgebühren und Kosten), Strafen, Sanktionen oder Vergleich zahlen. ABSCHNITT 10 LEGT DIE EINZIGEN HAFTUNGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL FÜR IN ABSCHNITT 10 BESCHRIEBENE ANSPRÜCHE FEST.

10.3 Ausnahmen. Die entschädigende Partei haftet nicht für einen IP-Entschädigungsanspruch, soweit (a) dieser aus Spezifikationen oder anderen Materialien der anderen Partei resultiert, oder (b) der Anspruch auf die Verwendung einer überholten oder veränderten Version des Materials durch die entschädigte Partei beruht, wenn die Verletzung oder widerrechtliche Verwendung durch die Verwendung einer nachfolgenden oder unveränderten Version des Materials vermieden worden wäre, die der entschädigten Partei zur Verfügung gestellt wurde. Falls ein Teil oder das gesamte Material als verletzend oder mutmaßlich verletzend angesehen wird oder von der entschädigenden Partei als solches angesehen wird, kann die entschädigende Partei nach eigenem Ermessen und auf Kosten der entschädigten Partei (i) das Material ändern oder ersetzen, sodass es nicht mehr als verletzend oder widerrechtlich angesehen wird, oder (ii) eine Lizenz für die fortgesetzte Nutzung des Materials im Einklang mit dieser Vereinbarung für die entschädigte Partei erwerben.

11. Haftungsbeschränkung

11.1 KEINE FOLGESCHÄDEN. IN KEINEM FALL HAFTET EINE DER PARTEIEN AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, STRAFBARE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH DES VERLUSTS, OB DIREKT ODER INDIREKT, VON NUTZUNG, GEWINN, UMSATZ, GESCHÄFT, CHANCEN, GUTEM RUF ODER DATEN, ODER FÜR BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN ODER KOSTEN FÜR ERSATZLEISTUNGEN), WIE AUCH IMMER VERURSACHT, UND UNTER WELCHER HAFTUNG ODER WELCHEM HAFTUNGSGRUND (EINSCHLIESSLICH UNTER JEGLICHER VERTRAGS-, FAHRLÄSSIGKEITS-, DELIKTS- ODER ANDEREN HAFTUNGSGRUNDLAGE) AUCH IMMER, SELBST WENN DIE PARTEI WUSSTE ODER HÄTTE WISSEN MÜSSEN, DASS SOLCHE SCHÄDEN MÖGLICH WAREN ODER VERNÜNFTIG VORHERSEHBAR WAREN UND SELBST WENN EIN RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.

11.2 BESCHRÄNKUNG. IN KEINEM FALL WIRD DIE GESAMTHAFTUNG JEDER PARTEI ZUSAMMEN MIT ALL IHREN AFFILIATES AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT EINEM SOW DEN GESAMTBETRAG ÜBERSCHREITEN, DEN DER KUNDE UNTER DEM SOW FÜR DAS SOW, AUS DEM DIE HAFTUNG ENTSTAND, GEZAHLT HAT. DIESE BESCHRÄNKUNG GILT FÜR JEDEN SCHADEN, WIE AUCH IMMER VERURSACHT, UND UNTER JEGLICHER HAFTUNGSTHEORIE, OB FÜR VERTRAGSVERLETZUNG, DELIKT, FALSCHDARSTELLUNG, FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERES, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN ODER NICHT.

11.3 Ausnahmen von den Beschränkungen. Die Haftungsgrenzen in Abschnitt 11.2 gelten in vollem Umfang, soweit gesetzlich zulässig, mit Ausnahme von: (a) Verletzung der geistigen Eigentumsrechte der anderen Partei; (b) Versäumnis des Kunden, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen; oder (c) Verstoß gegen die Verpflichtungen einer Partei gemäß Abschnitt 7 (Vertraulichkeit) oder Abschnitt 10 (Entschädigung).

12. Allgemeines

12.1 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung, einschließlich aller SOW, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Zonos bezüglich der Erbringung von professionellen Dienstleistungen dar und ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigen Vereinbarungen, Vorschläge oder Darstellungen, schriftlich oder mündlich, die sich auf ihren Gegenstand beziehen, einschließlich früherer Versionen der Vereinbarung über professionelle Dienstleistungen.

12.2 Übertragung. Keine der Parteien darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht unangemessen verweigert werden darf) ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung oder einem SOW, sei es durch Gesetz oder anderweitig, übertragen, abtreten oder delegieren; jedoch kann Zonos diese Vereinbarung und jedes SOW in seiner Gesamtheit im Rahmen einer Fusion, Übernahme, Unternehmensumstrukturierung oder Veräußerung aller oder wesentlicher Vermögenswerte übertragen.

12.3 Teilbarkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht oder Schiedsrichter als gesetzwidrig angesehen werden, so wird die Bestimmung als nichtig und unwirksam betrachtet, während die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung in Kraft bleiben.

12.4 Verzicht. Ein Versäumnis oder eine Verzögerung einer der Parteien bei der Ausübung eines Rechts gemäß dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar. Jeder Verzicht, jede Änderung oder sonstige Modifikation dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und von einem bevollmächtigten Vertreter beider Parteien unterzeichnet werden.

12.5 Benachrichtigung. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders angegeben, müssen Benachrichtigungen oder Genehmigungen schriftlich sein und von einem bevollmächtigten Vertreter einer Partei unterzeichnet werden.

12.6 Höhere Gewalt. Keine der Parteien ist für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung (mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen) verantwortlich, die auf Ursachen beruhen, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen, Arbeitskräftemangel, Energiemangel, Rohstoff- oder Materialmangel, Internetausfälle, Kommunikationsleitungsfehler und Stromausfälle, Krieg, Terrorakte, Unruhen, Naturkatastrophen oder staatliche Maßnahmen.

12.7 Beziehung der Parteien. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Diese Vereinbarung begründet kein Partnerschafts-, Franchise-, Joint-Venture-, Agentur-, Treuhand- oder Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien. Nichts in dieser Vereinbarung schafft eine exklusive Beziehung oder hindert Zonos in irgendeiner Weise daran, ähnliche Vereinbarungen mit anderen Einrichtungen einzugehen oder ähnliche Dienstleistungen für andere Entitäten bereitzustellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf andere ähnliche Kunden.

12.8. Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des Bundesstaates Utah, USA, und wird gemäß diesem ausgelegt, ohne dass dessen Grundsätze des Kollisionsrechts Anwendung finden. Die obsiegende Partei in einer Klage zur Durchsetzung der Bestimmungen dieser Vereinbarung hat Anspruch auf Erstattung ihrer Anwaltsgebühren von der anderen Partei.

12.9 Gegenstücke. Diese Vereinbarung kann in getrennten Gegenstücken abgeschlossen werden, von denen jedes, wenn es so unterzeichnet wird, als Original gilt und zusammen als eine vollständig ausgeführte Vereinbarung betrachtet wird. Die Parteien stimmen der Verwendung elektronischer Signaturen zu, und die Vereinbarung kann nicht auf der Grundlage invalidiert werden, dass die Dokumente und Signaturen elektronisch bereitgestellt wurden.

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